Psychotherapie
Auf der Basis der kognitiven Verhaltenstherapie vertrete ich ein integratives Behandlungskonzept. Verhaltenstherapie ist eine Therapieform, die sehr gut wissenschaftlich untersucht ist und in vielen Studien ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt hat. Neben diesem Richtlinienverfahren nutze ich auch Elemente aus der Gesprächsführung und der Hypnotherapie.

Qualifzierte psychotherapeutische Behandlung für folgende psychische Störungen:
- Ängste, Phobien und Panikattacken
- Depressionen
- Soziale Ängste und Unsicherheiten
- Essstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Zwangserkrankungen
- Reaktion auf schwere Belastung und Anpassungsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Schlafstörungen
- Somatoforme Störungen und psychosomatische Beschwerden
- Suchterkrankungen
Ablauf
Erstgespräch
Um eine Psychotherapie zu beginnen oder sich zu informieren, brauchen Sie keine Überweisung eines Arztes. In einem Erstgespräch haben Sie Zeit, Ihre Situation zu schildern und Sie erhalten alle nötigen Informationen über Therapiemöglichkeiten und Kosten.
Probatorische Sitzungen
In der Regel folgen vier weitere so genannte probatorische Sitzungen, in denen herausgefunden wird, welche therapeutischen Maßnahmen ergriffen werden können und ob wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten.
Therapie
Es werden entweder 2x12 Sitzungen (Kurzzeittherapie I und II) oder 60 Sitzungen (Langzeittherapie) beantragt. Sobald diese bewilligt sind, beginnt die Psychotherapie.
In der Regel findet ein Therapiegespräch pro Woche statt. Ein Gespräch dauert 50 Minuten wobei Abweichungen z.B. 25 Minuten möglich sind. Die Behandlung wird ganz auf Ihr persönliches Anliegen und Ihre individuellen Ziele abgestimmt.
Welche Kosten fallen an?
Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung aus dem Kapitel F des ICD-10 werden die Kosten für die Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei privaten Krankenversicherungen und Selbstzahlern gelten besondere Bestimmungen, diese sind individuell zu besprechen. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).